Berufsunfähigkeitsversicherung Freiberufler
Angehörige freier Berufe (z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, z.T. Juristen, Notare, Steuerberater, Musiker) leisten anspruchsvolle Kopfarbeit und üben verantwortungsvolle Tätigkeiten aus. Dass Berufsunfähigkeit Freiberufler ereilt, ist aufgrund des beruflichen Anspruchs keine Seltenheit. Denn Berufsunfähigkeit geht sehr häufig auf psychische Probleme zurück. Freiberufler sind überwiegend Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks. Das berufsständische Versorgungswerk zahlt im Falle einer 100-prozentigen Berufsunfähigkeit, ohne dass irgendeine Wartefrist wie bei der gesetzlichen Versorgung eingehalten werden muss. Zur exakten Rente im Falle einer Berufsunfähigkeit lassen sich an dieser Stelle keine allgemeingültigen Aussagen treffen, da die Satzungen regional geregelt sind. Allerdings sind den Renten gemeinsam, dass sie stark von den jeweiligen Beiträgen abhängen. Pflichtbeiträge sind nur bis zur allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Das bedeutet, dass höhere Gehälter nicht abgesichert sind.
Für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Freiberufler sprechen somit folgende Gründe: Erstens ist eine 100-prozentige Berufsunfähigkeit eher selten der Fall. Folglich sind Freiberufler durch das berufsständische Versorgungswerk nicht ausreichend gegen die finanziellen Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit versichert. Zweitens: Da die gesetzliche Versorgung, sofern diese den Freiberuflern überhaupt zusteht, ebenfalls geringe finanzielle Absicherung bietet und auf irgendwelche anderen Berufe verweisen darf, kann nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Freiberufler eine adäquate Lösung sein. Bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit wird eine Rente nach vertraglicher Vereinbarung gezahlt. Der Lebensstandard ist gesichert und der Freiberufler muss bestenfalls keinen anderen Job ausführen (Verweisung), um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.
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