Berufsunfähigkeitsversicherung Unternehmer
Unternehmer und Selbständige, insbesondere Jungunternehmer und Existenzgründer sind fast ausnahmslos nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie gibt es zwei Optionen, um sich gegen das hohe Risiko Berufsunfähigkeit zu schützen: eine private Absicherung oder eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Durch das 1984 verabschiedete Konsolidierungsgesetz werden die freiwillig versicherten Selbstständigen allerdings stark benachteiligt. Denn die Anspruchsvoraussetzungen wurden für sie wesentlich verschärft: Wer vor dem Jahr 1984 fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, erhält seinen Schutz nur dann, wenn es Nachweise über alle monatlich freiwillig eingezahlten Beiträge zwischen dem 01.01.1984 und dem Zeitpunkt des Versicherungsfalls gibt. Jüngere Unternehmer können diese Bedingung gar nicht mehr erfüllen, da sie keine 60 Monatsbeiträge vor dem Jahr 1984 zahlen konnten. Sie sind nur dann geschützt, wenn sie sowohl die Wartezeit von fünf Jahren überwunden haben als auch drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Pflichtversicherte Unternehmer verfügen zwar wie andere Pflichtversicherte über Versicherungsschutz bei einer Erwerbsminderung, sie können allerdings weder die Beitragshöhe frei wählen noch die Pflichtversicherung wieder kündigen. Wer vom Arbeitnehmer zum selbstständigen Unternehmer wird, besitzt noch bis zu zwei Jahre nach dem Statuswechsel Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung. Da selbständige Unternehmer aber den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung voll übernehmen müssen, erscheint die Rentenleistung gerade im Vergleich zum Beitragsaufwand sehr niedrig. Die Versorgungslücke im Falle einer Berufsunfähigkeit ist verheerend.
Die gerade dargestellten Argumente sollten Unternehmer dazu bewegen, sich rechtzeitig gegen das Risiko Berufsunfähigkeit und den damit verbundenen finanziellen Gefahren abzusichern, und zwar durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn nur auf der Basis einer Berufsunfähigkeitsversicherung Unternehmer sind Lebensunterhalt und Lebensstandard wirklich gesichert. Bereits bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung Unternehmer zur Stelle und bewahrt den Versicherten vor einer finanziellen Katastrophe mit einer Rentensumme, die bei Vertragsabschluss definiert wurde. Gute Berufsunfähigkeitsversicherer verzichten dabei auch auf eine Verweisung auf andere Tätigkeiten, wie sie der Gesetzgeber vorsieht.
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