Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige
Selbständige und Unternehmer, insbesondere Existenzgründer und Jungunternehmer sind bis auf wenige Ausnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versicherungspflichtig. Für sie besteht die Möglichkeit, sich entweder privat gegen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit abzusichern oder sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern.
Seit der Verabschiedung des Konsolidierungsgesetzes im Jahr 1984 sind freiwillig versicherte Selbständige stark benachteiligt, da die Voraussetzungen für einen Anspruch wesentlich verschärft wurden: Wer vor 1984 fünf Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann seinen Schutz nur erhalten, wenn ab dem 01.01.1984 bis zum Versicherungsfall jeder Monat mit freiwilligen Beiträgen belegt ist. Jüngere Selbständige können diese Voraussetzung überhaupt nicht mehr erfüllen, weil sie an der Hürde der sechzig Monatsbeiträge vor 1984 scheitern. Sie haben nur dann einen Schutz, wenn sie neben der Wartezeiterfüllung in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Pflichtversicherte Selbständige besitzen zwar wie andere Pflichtversicherte Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung, sie können jedoch die Höhe des Beitrags nicht frei wählen und haben keine Möglichkeit, die Pflichtversicherung wieder zu kündigen. Wer vom Arbeitnehmer zum Selbständigen wird, hat noch für eine Spanne von zwei Jahren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus den Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung. Da Selbständige aber im Gegensatz zu den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern den Monatsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung voll bezahlen müssen, steht ihrem Beitragsaufwand im Endeffekt eine sehr geringe Rentenleistung mit entsprechend hoher Versorgungslücke gegenüber.
Aus den eben erläuterten Gründen sollten Selbständige sich rechtzeitig gegen die finanziellen Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige erfolgt eine ausreichende Sicherung des gewohnten Lebensstandards. Bereits bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit springt die Berufsunfähigkeitsversicherung Selbständige ein und versorgt den Versicherten mit einer bei Vertragsabschluss definierten Rente. Dabei verzichten gute Versicherer auch auf eine Verweisung, die den Arbeitnehmer dazu zwingt, irgendeinen anderen Beruf zu ergreifen, der gar nicht zu ihm und seiner Qualifikation passt.
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