Verzicht auf konkrete Verweisung BU
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten entweder eine abstrakte Verweisung oder eine konkrete Verweisung. Nur in äußert seltenen Fällen wird bezüglich bestimmter Berufsgruppen auf eine Verweisung generell verzichtet. Diese Versicherungen kosten allerdings auch ihren Preis. In einem Versicherungsvertrag würde der Verzicht auf eine konkrete Verweisung BU durch eine Formulierung wie die die folgende bestätigt werden:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, auszuüben."
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