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Laut Definition erwerbsunfähig - Wann spricht man von Erwerbsunfähigkeit, wann nicht?

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Eine Person wird als erwerbsunfähig bzw. voll erwerbsgemindert bezeichnet, wenn er aufgrund einer Krankheit oder den Folgen eines Unfalls (vgl. „Erwerbsunfähig-Gründe“) nicht mehr dazu in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit (nicht nur den gelernten oder langjährig ausgeübten Beruf) aufzunehmen, um damit seinen Lebensunterhalt zu sichern. Der Gesetzgeber unterscheidet streng zwischen voller und teilweiser Erwerbsunfähigkeit. Erst wenn jemand nicht mehr fähig ist, drei Stunden täglich zu arbeiten, wird von voller Erwerbsminderung bzw. tatsächlicher Erwerbsunfähigkeit gesprochen.

Die Diagnose „erwerbsunfähig“ muss wie die Diagnose „berufsunfähig“ oder „dienstunfähig“ vom Arzt bescheinigt werden. Nur in den seltensten Fällen wird eine Person als erwerbsunfähig erklärt. Nicht selten kommt es zu gerichtlichen Verfahren, da eine Erwerbsunfähigkeit und damit auch die Leistungspflicht des Gesetzgebers bzw. der Versicherungsgesellschaft nicht anerkannt werden.

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Weitere Informationen zum Thema Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie unter: teilweise Erwerbsunfähigkeit, gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung.