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Berufsunfähigkeitsversicherung Richter

Richter tragen in ihrem Beruf eine hohe Verantwortung. Täglich leisten sie anspruchsvolle Kopfarbeit auf höchstem Niveau und müssen immer präsent sein. Im Falle einer plötzlich eintretenden Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit schützt jedoch auch nicht der Beamtenstatus vor dem Verlust des gewohnten Lebensstandards: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Richter mit Dienstunfähigkeitsklausel sichert diese Versorgungslücken vor allem während der ersten Berufsjahre ab.

Bei einer Dienstunfähigkeit während des Referendariats haben angehende Richter gar keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Selbst als Beamte auf Probe haben sie nur dann einen Versorgungsanspruch, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurück zu führen ist. Beamte auf Lebenszeit erhalten zwar eine Rente, doch liegt diese deutlich unter dem Wert des Ruhegehalts. Um diesen Risiken entgegenzuwirken, sollten Richter eine private Berufsunfähigkeitsversicherung Richter abschließen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Richter mit Dienstunfähigkeitsklausel ist auf Ihr Berufsprofil bestens abgestimmt. Dadurch deckt sie die entstehenden Versorgungslücken vor allem während der ersten Berufsjahre ab und kann den gewohnten Lebensstandard auch dort sichern, wo das Ruhegehalt noch nicht greift.

Wenn Sie eine Beratung bezüglich einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Richter benötigen, damit ein entsprechender Versicherungsvergleich und ein vernunftbasierter Versicherungsabschluss durchgeführt werden können, sind Sie bei den Berufsunfähigkeitsversicherung Experten an der richtigen Adresse.

Nehmen Sie unseren Service in Anspruch und kontaktieren Sie uns gerne!

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